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Ablauf der Behandlung

Behandlung

Im Kontext der Schmerztherapie kann Akupunktur als eigenständige Therapie oder in Kombination mit anderen schmerzlindernden Behandlungen wie z. B. Medikamenten oder Physiotherapie eingesetzt werden. Sie kann zur Linderung von verschiedenen Schmerzarten eingesetzt werden, darunter Muskel- und Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, neuropathischen Schmerzen und anderen chronischen Schmerzzuständen. Durch die Nadeln werden körpereigene schmerzlindernde Substanzen wie Endorphine ausgeschüttet, welche die Schmerzempfindung beeinflussen. Die Anzahl der Sitzungen und die Häufigkeit der Behandlung hängen von der Art und Stärke des Schmerzes ab. Manchmal kann eine regelmäßige Akupunkturbehandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich sein, um eine nachhaltige Schmerzlinderung zu erzielen. In unserer Praxis werden zusätzlich zur Körperakupunktur die Verfahren der Ohrakupunktur, der Yamamoto Neuen Schädelakupunktur (YNSA) und der Mundakupunktur nach Gleditsch (Injektionsakupunktur) angewandt.  

Akupunktur ist nicht immer eine IGeL-Leistung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei chronischen Rückenschmerzen der Lendenwirbelsäule und bei nachgewiesener Arthrose des Kniegelenks die Kosten einer Akupunkturbehandlung, wenn diese Erkrankungen über sechs Monate bestehen. Viele Kassen bezahlen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen.

Bei Akupunktur als IGeL-Leistung sollten Patienten vor Behandlungsbeginn klären, ob die Krankenkasse bei ihrer Erkrankung die Kosten ganz oder anteilig übernimmt. Auch Krankenzusatzversicherungen können eine Kostenübernahme beinhalten.